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Pholcodin: Risiko von anaphylaktischen Reaktionen

Wirkstoff: Pholcodin

14.03.2023 - Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission

Hinweis: In Deutschland sind seit Februar 2001 keine pholcodinhaltigen Arzneimittel mehr zugelassen.

Die Europäische Kommission hat am 06. März 2023 ihre endgültige rechtsverbindliche Entscheidung getroffen mit dem Ergebnis des Widerrufs der nationalen Zulassungen. Dieser an die EU-Mitgliedsländer gerichtete Beschluss ist in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig. Damit wird das europäische Risikobewertungsverfahren nach Artikel 107i der Richtlinie 2001/83/ EG zu pholcodinhaltigen Arzneimitteln abgeschlossen.

16.12.2022 - Position der CMDh

Hinweis: In Deutschland sind seit Februar 2001 keine pholcodinhaltigen Arzneimittel mehr zugelassen.

Am 1. Dezember 2022 schloss der Ausschuss für Risikobewertung (PRAC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) seine Überprüfung pholcodinhaltiger Arzneimittel ab. Diese werden bei Erwachsenen und Kindern zur Behandlung von unproduktivem (trockenem) Husten und in Kombination mit anderen Wirkstoffen zur Behandlung von Erkältungs- und Grippesymptomen eingesetzt. Er hat empfohlen, die Zulassungen dieser Arzneimittel in der EU zu widerrufen.

Im Rahmen der Überprüfung wertete der PRAC alle verfügbaren Daten aus, darunter die Endergebnisse der ALPHO-Studie, Sicherheitsdaten nach dem Inverkehrbringen und Informationen, die von Dritten, wie Angehörigen der Heilberufe, vorgelegt wurden. Die verfügbaren Daten zeigten, dass die Anwendung von Pholcodin bis zu 12 Monate vor einer Vollnarkose mit neuromuskulären Blockern (NMBANeuromuscular Blocking Agent) ein Risikofaktor für die Entwicklung einer anaphylaktischen Reaktion (eine plötzliche, schwerwiegende und lebensbedrohliche allergische Reaktion) auf NMBA ist.

Da es nicht möglich war, wirksame Maßnahmen zur Minimierung dieses Risikos zu ermitteln oder eine Patientengruppe zu identifizieren, für die der Nutzen von Pholcodin die Risiken überwiegt, werden die Zulassungen pholcodinhaltiger Arzneimittel in der EU widerrufen, so dass diese Arzneimittel nicht mehr rezeptpflichtig oder freiverkäuflich erhältlich sein werden.

Angehörige der Heilberufe sollten geeignete Behandlungsalternativen in Betracht ziehen und den Patienten raten, pholcodinhaltige Arzneimittel nicht mehr einzunehmen. Auch sollten sie prüfen, ob Patienten, bei denen eine Vollnarkose mit NMBAs geplant ist, in den letzten 12 Monaten Pholcodin eingenommen haben und sich des Risikos anaphylaktischer Reaktionen bei diesen Patienten bewusst sein.

Die Empfehlungen des PRAC wurden an die Koordinierungsgruppe für Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und Dezentrale Verfahren - Human (CMDh) weitergeleitet, die die Empfehlung am 14. Dezember 2022 mehrheitlich angenommen hat. Dieser Mehrheitsbeschluss wird nun an die Europäische Kommission weitergeleitet, die eine endgültige, rechtsverbindliche Entscheidung treffen wird, die in allen EU-Mitgliedstaaten gültig ist.

Informationen für Patienten

  • Eine kürzlich durchgeführte Studie hat gezeigt, dass die Verwendung pholcodinhaltiger Arzneimittel, die zur Behandlung von trockenem Husten bei Erwachsenen und Kindern eingesetzt werden, mit einem Risiko für anaphylaktische Reaktionen (einer plötzlichen, schwerwiegenden und lebensbedrohlichen allergischen Reaktion) auf bestimmte Arzneimittel verbunden ist. Bei diesen Arzneimitteln handelt es sich um so genannte neuromuskuläre Blocker (NMBA), die in der Allgemeinanästhesie eingesetzt werden.
  • Da keine wirksamen Maßnahmen zur Minimierung dieses Risikos ermittelt werden konnten, werden die Zulassungen pholcodinhaltiger Arzneimittel in der EU widerrufen.
  • Wenn Sie Pholcodin einnehmen, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker - sie werden Ihnen eine andere Behandlung vorschlagen.
  • Wenn Sie eine Vollnarkose mit NMBAs benötigen und in den letzten 12 Monaten Pholcodin eingenommen haben, informieren Sie den Arzt, der mit Ihnen die Narkose bespricht.

Informationen für Angehörige der Heilberufe

  • Die Ergebnisse der kürzlich durchgeführten ALPHO-Studie zeigen, dass die Einnahme von Pholcodin in den letzten 12 Monaten vor einer Narkose mit dem Risiko einer perianästhetischen anaphylaktischen Reaktion im Zusammenhang mit neuromuskulären Blockern (NMBAs) verbunden ist (OR adjusted=4,2 CI 95% [2,5; 6,9]).
  • Da keine wirksamen Maßnahmen zur Minimierung dieses Risikos ermittelt wurden, werden die Zulassungen pholcodinhaltiger Arzneimittel in der EU widerrufen.
  • Angehörige der Heilberufe sollten pholcodinhaltige Arzneimittel nicht mehr verschreiben oder abgeben und geeignete Behandlungsalternativen in Betracht ziehen. Den Patienten sollte geraten werden, die Behandlung mit diesen Arzneimitteln abzubrechen.
  • Bei Patienten, bei denen eine Vollnarkose mit NMBAs geplant ist, sollten die Angehörigen der Heilberufe prüfen, ob die Patienten in den letzten 12 Monaten pholcodinhaltige Arzneimittel verwendet haben. Sie sollten sich des Risikos für anaphylaktische Reaktionen bei diesen Patienten bewusst sein.

Ein europäischer Rote-Hand-Brief (DHPCDirect Healthcare Professional Communication) wird zu gegebener Zeit auf der EMA-Website (englische Fassung) veröffentlicht und nur in den Ländern versendet werden, in denen pholcodinhaltige Arzneimittel noch zugelassen waren. Ein Versand in Deutschland ist daher nicht vorgesehen (vgl. einleitenden Hinweis).

Mehr über das Arzneimittel

Pholcodin ist ein opioidhaltiges Arzneimittel, das bei Erwachsenen und Kindern zur Behandlung von unproduktivem (trockenem) Husten angewendet wird. In Kombination mit anderen Wirkstoffen wird es auch zur Behandlung von Erkältungs- und Grippesymptomen eingesetzt. Es wirkt direkt im Gehirn und unterdrückt den Hustenreflex, indem es die Nervensignale an die am Husten beteiligten Muskeln reduziert.

Pholcodin wird seit den 1950er Jahren als Hustenstiller eingesetzt. In der EU sind pholcodinhaltige Arzneimittel derzeit in Belgien, Kroatien, Frankreich, Irland, Litauen, Luxemburg und Slowenien zugelassen, entweder auf ärztliche Verschreibung oder als rezeptfreie Arzneimittel. Sie enthalten häufig Pholcodin in Kombination mit anderen Wirkstoffen und sind als Sirup, orale Lösungen und Kapseln unter verschiedenen Handelsnamen und als Generika erhältlich. Pholcodin wird unter verschiedenen Namen vermarktet, darunter Dimetane®, Biocalyptol® und Broncalene®.

Mehr über das Verfahren

Die Überprüfung von Pholcodin wurde am 1. September 2022 auf Antrag Frankreichs gemäß Artikel 107i der Richtlinie 2001/83/EG eingeleitet.

Die Überprüfung wurde vom Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) durchgeführt, der für die Bewertung von Sicherheitsfragen bei Humanarzneimitteln zuständig ist und eine Reihe von Empfehlungen abgab. Die Empfehlungen des PRAC wurden an die Koordinierungsgruppe für Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und Dezentrale Verfahren - Humanarzneimittel (CMDh) weitergeleitet, die ihre Stellungnahme abgab. Die CMDh ist ein Gremium, das die EU-Mitgliedstaaten einschließlich Island, Liechtenstein und Norwegen vertritt. Es ist dafür verantwortlich, harmonisierte Sicherheitsstandards für alle Arzneimittel zu gewährleisten, die im Rahmen nationaler Verfahren in der EU zugelassen sind.

Da die CMDh-Stellungnahme mehrheitlich angenommen wurde, wird sie nun an die Europäische Kommission weitergeleitet, die eine endgültige rechtsverbindliche Entscheidung treffen wird, die in allen EU-Mitgliedstaaten gültig sein wird.

02.12.2022 - Empfehlung des PRAC

Hinweis: In Deutschland sind seit Februar 2001 keine pholcodinhaltigen Arzneimittel mehr zugelassen.

EMA empfiehlt den Widerruf von pholcodinhaltigen Arzneimitteln in der EU

Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) hat seine Überprüfung pholcodinhaltiger Arzneimittel abgeschlossen. Diese werden bei Erwachsenen und Kindern zur Behandlung von unproduktivem (trockenem) Husten und in Kombination mit anderen Wirkstoffen zur Behandlung von Erkältungs- und Grippesymptomen eingesetzt. Er hat empfohlen, diese Zulassungen in der EU zu widerrufen.

Im Rahmen der Überprüfung wertete der PRAC alle verfügbaren Daten aus, darunter die Endergebnisse der ALPHO-Studie, Sicherheitsdaten nach dem Inverkehrbringen und Informationen, die von Dritten, wie Angehörigen der Heilberufe, vorgelegt wurden. Die verfügbaren Daten zeigten, dass die Anwendung von Pholcodin bis zu 12 Monate vor einer Vollnarkose mit neuromuskulären Blockern (NMBANeuromuscular Blocking Agent) ein Risikofaktor für die Entwicklung einer anaphylaktischen Reaktion (eine plötzliche, schwerwiegende und lebensbedrohliche allergische Reaktion) auf NMBA ist.

Da es nicht möglich war, wirksame Maßnahmen zur Minimierung dieses Risikos zu ermitteln oder eine Patientengruppe zu identifizieren, für die der Nutzen von Pholcodin die Risiken überwiegt, werden die Zulassungen von pholcodinhaltigen Arzneimitteln in der EU widerrufen, so dass diese Arzneimittel nicht mehr rezeptpflichtig oder freiverkäuflich erhältlich sein werden.

Angehörige der Heilberufe sollten geeignete Behandlungsalternativen in Betracht ziehen und den Patienten raten, pholcodinhaltige Arzneimittel nicht mehr einzunehmen. Auch sollten sie prüfen, ob Patienten, bei denen eine Vollnarkose mit NMBAs geplant ist, in den letzten 12 Monaten Pholcodin eingenommen haben und sich des Risikos anaphylaktischer Reaktionen bei diesen Patienten bewusst sein.

Die Empfehlungen des PRAC werden nun an die Koordinierungsgruppe für Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und Dezentrale Verfahren - Human (CMDh) weitergeleitet, die sich auf ihrer nächsten Sitzung im Dezember 2022 damit befassen wird.

Informationen für Patienten

  • Eine kürzlich durchgeführte Studie hat gezeigt, dass die Anwendung pholcodinhaltiger Arzneimittel, die zur Behandlung von trockenem Husten bei Erwachsenen und Kindern eingesetzt werden, mit einem Risiko für anaphylaktischer Reaktionen (einer plötzlichen, schwerwiegenden und lebensbedrohlichen allergischen Reaktion) auf bestimmte Arzneimittel verbunden ist. Bei diesen Arzneimitteln handelt es sich um so genannte neuromuskuläre Blocker (NMBA), die in der Allgemeinanästhesie eingesetzt werden.
  • Da keine wirksamen Maßnahmen zur Minimierung dieses Risikos ermittelt werden konnten, werden die Zulassungen von pholcodinhaltigen Arzneimitteln in der EU widerrufen.
  • Wenn Sie Pholcodin einnehmen, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker - sie werden Ihnen eine andere Behandlung vorschlagen.
  • Wenn Sie eine Vollnarkose mit NMBAs benötigen und in den letzten 12 Monaten Pholcodin eingenommen haben, informieren Sie den Arzt, der mit Ihnen die Narkose bespricht.

Informationen für Angehörige der Gesundheitsberufe

  • Die Ergebnisse der kürzlich durchgeführten ALPHO-Studie zeigen, dass die Einnahme von Pholcodin in den letzten 12 Monaten vor einer Narkose mit dem Risiko für eine perianästhetische anaphylaktische Reaktion im Zusammenhang mit neuromuskulären Blockern (NMBAs) verbunden ist (OR angepasst=4,2 CI 95% [2,5; 6,9]).
  • Da keine wirksamen Maßnahmen zur Minimierung dieses Risikos ermittelt wurden, werden die Zulassungen von pholcodinhaltigen Arzneimitteln in der EU widerrufen.
  • Angehörige der Heilberufe sollten pholcodinhaltige Arzneimittel nicht mehr verschreiben oder abgeben und geeignete Behandlungsalternativen in Betracht ziehen. Den Patienten sollte geraten werden, die Behandlung mit diesen Arzneimitteln abzubrechen.
  • Bei Patienten, bei denen eine Vollnarkose mit NMBAs geplant ist, sollten die Angehörigen der Heilberufe prüfen, ob die Patienten in den letzten 12 Monaten pholcodinhaltige Arzneimittel verwendet haben. Sie sollten sich des Risikos für anaphylaktische Reaktionen bei diesen Patienten bewusst sein.

Ein Rote-Hand-Brief, der die oben genannte Empfehlungen enthalten wird, wird zu gegebener Zeit an die Angehörigen der Heilberufe versendet, die das Arzneimittel verschreiben, abgeben oder verabreichen. Er wird auf der BfArM-Homepage und auf der EMA-Website (englische Fassung) veröffentlicht werden.

Mehr über das Arzneimittel

Pholcodin ist ein opioidhaltiges Arzneimittel, das bei Erwachsenen und Kindern zur Behandlung von unproduktivem (trockenem) Husten angewendet wird. In Kombination mit anderen Wirkstoffen, wird es auch zur Behandlung von Erkältungs- und Grippesymptomen eingesetzt. Es wirkt direkt im Gehirn und unterdrückt den Hustenreflex, indem es die Nervensignale an die am Husten beteiligten Muskeln reduziert.

Pholcodin wird seit den 1950er Jahren als Hustenstiller eingesetzt. In der EU sind pholcodinhaltige Arzneimittel derzeit in Belgien, Kroatien, Frankreich, Irland, Litauen, Luxemburg und Slowenien zugelassen, entweder auf ärztliche Verschreibung oder als freiverkäufliche Arzneimittel. Sie enthalten häufig Pholcodin in Kombination mit anderen Wirkstoffen und sind als Sirup, orale Lösungen und Kapseln unter verschiedenen Handelsnamen und als Generika erhältlich. Pholcodin wird unter verschiedenen Namen vermarktet, darunter Dimetane®, Biocalyptol® und Broncalene®.

In Deutschland sind keine pholcodinhaltige Arzneimittel zugelassen.

Mehr über das Verfahren

Die Überprüfung von Pholcodin wurde am 1. September 2022 auf Antrag von Frankreich gemäß Artikel 107i der Richtlinie 2001/83/EG eingeleitet.

Die Überprüfung wurde vom Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) durchgeführt, der für die Bewertung von Fragen zur Sicherheit von Humanarzneimitteln zuständig ist und eine Reihe von Empfehlungen aussprechen wird. Die Empfehlungen des PRAC werden nun an die Koordinierungsgruppe für Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und Dezentrale Verfahren - Human (CMDh) weitergeleitet, die dazu Stellung nehmen wird. Die CMDh ist ein Gremium, das die EU-Mitgliedsstaaten einschließlich Island, Lichtenstein und Norwegen vertritt. Sie ist dafür verantwortlich, harmonisierte Sicherheitsstandards für alle Arzneimittel zu gewährleisten, die im Rahmen nationaler Verfahren in Europa zugelassen sind.

02.09.2022 - Start des Verfahrens

Hinweis: In Deutschland sind seit Februar 2001 keine pholcodinhaltigen Arzneimittel mehr zugelassen.

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat eine Überprüfung pholcodinhaltiger Arzneimittel eingeleitet, da deren Anwendung das Risiko anaphylaktischer Reaktionen (eine plötzliche, schwere und lebensbedrohliche allergische Reaktion) auf Arzneimittel zur neuromuskulären Blockade (NMBA) erhöhen könnte. Pholcodin wird zur Behandlung von unproduktivem (trockenem) Husten bei Erwachsenen und Kindern eingesetzt, und NMBA werden in der Allgemeinanästhesie verwendet, um spontane Muskelbewegungen zu verhindern und die Operationsbedingungen zu verbessern.

Die französische Arzneimittelbehörde (ANSM) hatte die Überprüfung aufgrund der vorläufigen Ergebnisse einer in Frankreich durchgeführten Studie (ALPHO) beantragt. Die Ergebnisse der Studie deuten darauf hin, dass die Einnahme von Pholcodin bis zu 12 Monate vor einer Vollnarkose das Risiko einer NMBA-bedingten anaphylaktischen Reaktion erhöhen kann. Aufgrund dieser Ergebnisse erwägt die ANSM als Vorsichtsmaßnahme, die Verwendung pholcodinhaltiger Arzneimittel in Frankreich auszusetzen.

Die ALPHO-Studie wurde als Auflage für die Zulassung pholcodinhaltiger Arzneimittel nach einer früheren Sicherheitsüberprüfung im Jahr 2011 durchgeführt. Damals fand der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der EMA keine stichhaltige Evidenz dafür, dass die Einnahme von Pholcodin zu dem Risiko anaphylaktischer Reaktionen auf NMBAs führt. Der CHMP empfahl, eine neue Studie (die ALPHO-Studie) durchzuführen, um dieses Risiko bei Menschen, die Pholcodin einnehmen, zu untersuchen.

Während die ALPHO-Studie noch lief, brachte eine australische Studie im Jahr 2021 die Einnahme von Pholcodin mit einem erhöhten Risiko für Anaphylaxie gegen NMBA-Muskelrelaxantien in Verbindung. Dies führte zu einer Empfehlung des Ausschusses für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC), entsprechende Warnhinweise in die Produktinformationen pholcodinhaltiger Arzneimittel aufzunehmen.

Der PRAC wird nun die Ergebnisse der ALPHO-Studie zusammen mit allen verfügbaren Daten prüfen und ihre Auswirkungen auf das Nutzen-Risiko-Verhältnis pholcodinhaltiger Arzneimittel bewerten und eine Empfehlung abgeben, ob diese Zulassungen in der gesamten EU beibehalten, geändert, ausgesetzt oder widerrufen werden sollten.

Die EMA fordert alle Interessengruppen (z. B. Angehörige der Heilberufe, Patientenorganisationen und die Öffentlichkeit) auf, für dieses Verfahren relevante Daten einzureichen. Alle Einzelheiten finden Sie im Formular für die Einreichung von Interessenvertretern (Stakeholder’s submission form).

Mehr über das Arzneimittel

Pholcodin ist ein Opioid, das zur Behandlung von unproduktivem (trockenem) Husten bei Kindern und Erwachsenen eingesetzt wird. Es wirkt direkt im Gehirn und unterdrückt den Hustenreflex, indem es die Nervensignale an die am Husten beteiligten Muskeln reduziert.

Pholcodin wird seit den 1950er Jahren als Hustenstiller eingesetzt. In der EU sind pholcodinhaltige Arzneimittel derzeit in Belgien, Kroatien, Frankreich, Irland, Litauen, Luxemburg und Slowenien zugelassen, entweder auf ärztliche Verschreibung oder als freiverkäufliche Arzneimittel. Sie enthalten häufig Pholcodin in Kombination mit anderen Substanzen und sind als Sirup, orale Lösungen und Kapseln unter verschiedenen Handelsnamen und als Generika erhältlich. Pholcodin wird unter verschiedenen Namen vermarktet, darunter Dimetane, Biocalyptol und Broncalene.

Mehr über das Verfahren

Die Überprüfung von Pholcodin wurde auf Antrag Frankreichs gemäß Artikel 107i der Richtlinie 2001/83/EG eingeleitet.

Die Überprüfung wird vom Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) durchgeführt, der für die Bewertung von Fragen der Sicherheit von Humanarzneimitteln zuständig ist und eine Reihe von Empfehlungen aussprechen wird. Da pholcodinhaltige Arzneimittel in einigen Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene zugelassen sind, werden die Empfehlungen des PRAC an die Koordinierungsgruppe für Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und Dezentrale Verfahren (CMDh) weitergeleitet, die dazu Stellung nehmen wird. Die CMDh ist ein Gremium, das die EU-Mitgliedsstaaten einschließlich Island, Lichtenstein und Norwegen vertritt. Sie ist dafür verantwortlich, harmonisierte Sicherheitsstandards für alle Arzneimittel zu gewährleisten, die im Rahmen nationaler Verfahren in Europa zugelassen sind.

Weitere Informationen

Details zu dem Verfahren können unter folgendem Link bei der EMA abgerufen werden:

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